Pressemitteilungen
01. 01. 2006
Die FDP-Bundestagsfraktion fordert, dass der Bundestag im Neuen Jahr unverzüglich eine Grundsatzdebatte darüber führt, mit welchen Mitteln ein Rechtsstaat Verbrechen und Terrorismus bekämpfen darf und welche Methoden tabu sind. Denn nicht alles, was Sicherheitsbehörden wollen, kann auch rechtlich erlaubt werden. Das Folterverbot muss uneingeschränkt gelten! Jede Relativierung wäre gefährlich und würde auf eine abschüssige Bahn führen. Deutsche Behörden dürfen sich keinesfalls an Vernehmungen in Staaten beteiligen, in denen gefoltert wird, wie dies zum Beispiel in Syrien geschehen ist. Die Grenze des Zulässigen ist auch überschritten, wenn BND oder BKA sich folterähnliche Situationen wie in Guantanamo zu eigen machen: Foltergeständnisse sind kein taugliches und zulässiges Beweismittel in deutschen Strafverfahren. Es wird eine der ersten Aufgaben des Parlaments im Jahre 2006 sein, klar und unmissverständlich rechtsstaatliche Grenzen zu ziehen, damit die von Innenminister Wolfgang Schäuble angestoßene Debatte in den grundgesetzlichen Bahnen bleibt.
Isabella Pfaff
Telefon: (030) 227-52378
[email protected]
STADLER: Bundestag muss Grundsatzdebatte zu Foltergeständnissen führen
BERLIN. Zur Diskussion um die Zulassung von Foltergeständnissen erklärt der Innenexperte der FDP-Fraktion, Max STADLER:Die FDP-Bundestagsfraktion fordert, dass der Bundestag im Neuen Jahr unverzüglich eine Grundsatzdebatte darüber führt, mit welchen Mitteln ein Rechtsstaat Verbrechen und Terrorismus bekämpfen darf und welche Methoden tabu sind. Denn nicht alles, was Sicherheitsbehörden wollen, kann auch rechtlich erlaubt werden. Das Folterverbot muss uneingeschränkt gelten! Jede Relativierung wäre gefährlich und würde auf eine abschüssige Bahn führen. Deutsche Behörden dürfen sich keinesfalls an Vernehmungen in Staaten beteiligen, in denen gefoltert wird, wie dies zum Beispiel in Syrien geschehen ist. Die Grenze des Zulässigen ist auch überschritten, wenn BND oder BKA sich folterähnliche Situationen wie in Guantanamo zu eigen machen: Foltergeständnisse sind kein taugliches und zulässiges Beweismittel in deutschen Strafverfahren. Es wird eine der ersten Aufgaben des Parlaments im Jahre 2006 sein, klar und unmissverständlich rechtsstaatliche Grenzen zu ziehen, damit die von Innenminister Wolfgang Schäuble angestoßene Debatte in den grundgesetzlichen Bahnen bleibt.
Isabella Pfaff
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